Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Verträge mit uns kommen nur unter Einbeziehung der Geschäftsbedingungen

zustande. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen unseres Kunden

wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen

sowie Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen eine ausdrückliche Regelung fehlt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern entsprechende Vereinbarungen bestehen, können sich nachträgliche Minderungen

des Entgeltes ergeben.

2. Lieferung und Verpackung

(1) Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir behalten uns die Wahl der Transportart vor. Wird die Ware auf Verlangen unseres Kunden an ihn versandt, so geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf unseren Kunden über. Das Lieferdatum entspricht dem Leistungsdatum.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gemäß der 6. Novelle der Verpackungsverordnung für Serviceverpackungen die Pflicht zur Teilnahme an einem dualen System besteht.

3. Zahlung

(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Skonti oder sonstige Beträge von den Rechnungsbeträgen abzuziehen oder einzubehalten.

(2) Im Falle einer durch den Kunden zu verantwortenden Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften, trägt der Kunde die uns jeweils entstehenden Kosten. Der Kunde wird uns durch gesonderte Erklärung ermächtigen, fällige Zahlungen von einem Konto mittels SEPA-Firmenlastschrift B2B einzuziehen.
Der Kunde wird zugleich sein Kreditinstitut anweisen, die von uns auf sein Konto gezogene SEPA-Firmenlastschrift B2B einzulösen. Sofern das SEPA-Firmenlastschrifts-Mandat dem Einzug von SEPA Firmenlastschriften B2B dient, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind, besteht keine Berechtigung, nach erfolgter Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen.

 

(3) Die Gläubiger-ID der Hinrich Wolters GmbH lautet: DE95 ZZZ 0000 0344258.

 

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die grundsätzliche 14-tägige Frist zur Informierung über die Fälligkeit des Rechnungsbetrags bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt werden kann. Die Vorankündigung (Prenotification) erfolgt mit der Rechnung.

Unsere Rechnungsendbeträge sind Netto-Beträge, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsverbot

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aufgrund von Mängel, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie unsere Forderung. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist unser Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Einzelbestellauftrag beruht.

5. Gewährleistung

(1) Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, andernfalls ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen einschließlich Rügen hinsichtlich Fehlmengen oder Falschlieferungen sind in Textform zu erheben.

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.

(2) Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist diese unmöglich oder unzumutbar oder wird sie von uns ernsthaft und endgültig verweigert, so ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei unerheblichen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche bestehen lediglich in dem in Ziffer 6 geregelten Umfang.

(3) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung. Abweichend hiervon verjähren Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aufgrund schuldhafter Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften über den Lieferantenregress bleiben unberührt.

6. Haftung, Schadensersatz

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir hiernach haften, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, es sei denn, dass uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz zur Last zu legen ist.

(2) Hiervon unberührt bleiben die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und die zwingende Haftung mit dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch hinsichtlich unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt und Sicherung

(1) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, einschließlich sämtlicher Forderungen - auch Eventualverbindlichkeiten - aus der Geschäftsverbindung, sowie bis zur endgültigen Gutschrift sämtlicher, uns in Zahlung gegebener Schecks und dem Ablauf aller Lastschriftwiderrufsfristen, bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

(2) Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfändet noch übereignet werden. Von Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder der sicherungshalber abgetretenen Forderungen wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

(3) Unser Kunde ist jedoch widerruflich berechtigt, sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, in Höhe des Bruttorechnungsbetrages unserer Forderung zur Sicherheit ab. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns bis zum Widerruf ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist dies nicht mehr der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung zu widerrufen.

(4) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. In der bloßen Zurücknahme der Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor, es sei denn, wir hätten dies vorher ausdrücklich schriftlich erklärt.

(5) Wir verpflichten uns, auf Verlangen uns zustehende Sicherheiten insofern freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Rechtsnachfolge

Unser Kunde ist verpflichtet, uns bei Veräußerung des Geschäftes oder Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse, respektive Änderung der Anschrift/Lieferadresse, unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Geldwäsche

Aufgrund unserer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Geldwäschegesetz (GWG) erfassen wir bei bestimmten Geschäftsvorfällen zur Identifikation einer Person oder eines Unternehmens Daten, vgl. §§ 3, 4 GWG. Wir sind verpflichtet, die erhobenen Daten für eine Zeit von fünf Jahren zu speichern. Die Daten werden ausschließlich den nach GWG  zuständigen Behörden auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist werden die Daten gelöscht.

10. Datenverarbeitung

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personen- und unternehmensbezogenen Daten durch uns, soweit das für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm (sog. Bestandsdaten) und zur Abrechnung (sog. Abrechnungsdaten) erforderlich ist, zu. Der Kunde willigt ferner in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über die Geschäftsbeziehung mit uns insoweit ein, als dies erforderlich ist, um uns und/oder dem Kunden die Inanspruchnahme von Leistungen der uns beliefernden Unternehmen (z.B. tabakwarenherstellende Industrie) zu ermöglichen (sog. Nutzungsdaten); dies umfasst auch die Datenverwendung zu Marktforschungszwecken durch die uns beliefernden Unternehmen (z.B. tabakwarenherstellende Industrie). Die Verwendung von Daten umfasst nach § 3 Bundesdatenschutzgesetz das Verarbeiten, insbesondere aber auch die Übermittlung sowie die Nutzung der Daten.

 

Die Verwendung der Daten erfolgt im vorgenannten Umfang, solange Sie nicht widersprechen. Einen diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen in Textform verfassten Nachricht an uns (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.

 

Eine Verweigerung der Einwilligung oder ein Widerspruch haben keinen Einfluss auf die geschäftlichen Beziehungen zu uns. Der Kunde hat das Recht, von uns Auskunft über seine hinterlegten Daten zu verlangen (vgl. § 34 Bundesdatenschutzgesetz).

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Bremen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Scheckklagen gilt darüber hinaus der gesetzliche Gerichtsstand.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Zustimmung zum Onlinerechnungsversand

Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich dem Versand der Rechnungen für die von ihm bestellten Warenlieferungen als PDF-Datei per E-Mail an die in seinen Kundendaten angegebene E-Mail-Adresse zu. Der Versand per E-Mail erfolgt unverschlüsselt. Die jeweils per E-Mail versandten Rechnungen gelten am Tag nach dem Ausgang der E-Mail von unserem Mailserver an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse als zugegangen. Der Kunde kann sich nicht auf Zugangshindernisse berufen, welche allein seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind. Der Kunde hat uns Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm für den Rechnungszugang angegebene E-Mail-Adresse zu überprüfen sowie empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass die ihm auf elektronischem Weg zugesandten Rechnungen zugestellt werden können, insbesondere hat der Kunde technische Einrichtungen, wie etwa Filterprogramme oder Firewalls, entsprechend zu adaptieren.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

14. Kontakt

Bei Fragen oder bzgl. eines Datenverarbeitungswiderspruches wenden Sie sich bitte an:

Hinrich Wolters GmbH, Am Rönnebecker Hain 1, 28777 Bremen, T 0421 / 69 043 - 0, F 0421/ 69 043 - 43, www.tabakwolters.de